Beglaubigte Übersetzungen
für Ämter und Behörden

Mit Stempel und Unterschrift zur amtlichen Verwendung

Als allgemein ermächtigte Übersetzerin bin ich auf die rechtssichere Übersetzung von Urkunden, Dokumenten und Verträgen spezialisiert. Ob  HandelsregisterauszügeVerträgeFührungszeugnisse oder Personenstandsurkunden: Wenn Sie Ihre Unterlagen bei Behörden, Gerichten oder Ämtern vorlegen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Übersetzungen mit Beglaubigung haben besondere Beweiskraft: Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel bescheinigen, dass der Inhalt des Originaldokuments vollständig und richtig wiedergegeben wurde.

Für eine juristische Übersetzung sind nicht nur überdurchschnittlich hohe Sprachkenntnisse erforderlich, es müssen auch die entsprechenden Rechtskenntnisse nachgewiesen werden. Daher dürfen nur von den jeweiligen Gerichten ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer diese Leistung anbieten. 2005 habe ich die erforderliche Prüfung vor dem Landgericht Hannover erfolgreich abgelegt und werde seitdem als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und italienische Sprache geführt – ich bin also nach den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen gerichtlich ermächtigt, Übersetzungen gemäß § 142 Abs. 3 ZPO anzufertigen, die vor Gericht vorgelegt werden dürfen.

Sie haben Fragen zum Thema Apostille oder Legalisation? Gerne berate ich Sie und begleite den erforderlichen Prozess.

Beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift

Übersetzungen für das Italienische Generalkonsulat

Ich bin vom Landgericht Hannover ermächtigt (gemäß §§ 22 – 31 Niedersächsisches Justizgesetz) und damit berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente anzufertigen. Dazu zählen Personenstandurkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden sowie alle fremdsprachigen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung in Deutschland benötigen. Möglicherweise haben Sie im Ausland geheiratet und möchten Ihre Ehe jetzt beim deutschen Standesamt eintragen lassen. Auch dafür müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

Darüber hinaus werde ich als anerkannte Urkundenübersetzerin beim Italienischen Generalkonsulat in Hannover sowie beim Italienischen Honorarkonsulat in Bremen geführt, d. h. meine Übersetzungen werden vom Notariat des Konsulats legalisiert und können somit auch in Italien für amtliche Zwecke verwendet und bei allen zuständigen Ämtern und Behörden vorgelegt werden.

Für weitere Informationen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Übrigens:

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem „ermächtigten“, „beeidigten“ oder „vereidigten“ Übersetzer. Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind entstanden, weil jedes Bundesland die Gesetze über die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen einzeln regelt. Auch wenn sich  die Bezeichnungen unterscheiden, der Beglaubigungsvermerk ist nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern darüber hinaus in allen EU-Ländern gültig. Nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Union Kapitel III, Artikel 6, Absatz 2

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, müssen Sie zusätzlich zur Beglaubigung eine Apostille oder Legalisation einholen. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde, die Unterschrift des Ausstellers sowie seine Befugnis zur Ausstellung.

Für ein Angebot schicken Sie mir Ihre Unterlagen bitte per E-Mail.