juristische übersetzungen

zur Vorlage bei Ämtern und Behörden

Rechtssichere Übersetzungen

Ob  Handelsregisterauszüge, Verträge, Führungszeugnisse oder Personenstandsurkunden: Wenn Sie Dokumente bei Behörden, Gerichten oder Ämtern vorlegen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung von einem dafür ermächtigten Übersetzer. Beglaubigte Übersetzungen haben besondere Beweiskraft: Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel bescheinigen, dass der Inhalt des Originaldokuments vollständig und richtig wiedergegeben wurde.

Für eine juristische Übersetzung sind nicht nur überdurchschnittlich hohe Sprachkenntnisse erforderlich, sondern es müssen auch die entsprechenden Rechtskenntnisse nachgewiesen werden. Daher dürfen nur von den jeweiligen Gerichten ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer diese Leistung anbieten. 2005 habe ich die erforderliche Prüfung vor dem Landgericht Hannover erfolgreich abgelegt und werde seitdem als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und italienische Sprache geführt – ich bin also nach den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen ermächtigt, Übersetzungen gemäß § 142 Abs. 3 ZPO anzufertigen, die vor Gericht vorgelegt werden dürfen.

Sie haben Fragen zum Thema Apostille oder Legalisation? Gerne berate ich Sie dazu und begleite den erforderlichen Prozess.

Beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift 

Ermächtigt und akkreditiert

Ich bin vom Landgericht Hannover ermächtigt (gemäß §§ 22 – 31 des Niedersächsischen Justizgesetzes) und damit berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente anzufertigen. Dazu zählen Personenstandurkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden sowie alle fremdsprachigen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung in Deutschland benötigen. Möglicherweise haben Sie im Ausland geheiratet und möchten Ihre Ehe jetzt beim deutschen Standesamt eintragen lassen. Auch dafür müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

Darüber hinaus bin ich als Urkundenübersetzerin beim Italienischen Generalkonsulat in Hannover akkreditiert, d. h. meine Übersetzungen werden vom Notariat des Konsulats legalisiert und können somit auch in Italien für amtliche Zwecke verwendet und bei allen zuständigen Ämtern und Behörden vorgelegt werden. Für weitere Informationen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Übrigens:

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem „ermächtigten“, „beeidigten“ oder „vereidigten“ Übersetzer. Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind entstanden, weil jedes Bundesland die Gesetze über die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen einzeln regelt. Auch wenn sich  die Bezeichnungen unterscheiden, der Beglaubigungsvermerk ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, müssen Sie zusätzlich zur Beglaubigung eine Apostille oder Legalisation einholen. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde, die Unterschrift des Ausstellers sowie seine Befugnis zur Ausstellung.

Für ein Angebot schicken Sie mir Ihre Unterlagen bitte zur Ansicht.
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