Beglaubigte Übersetzungen
mit Stempel & Unterschrift

Beglaubigte Übersetzungen für Urkunden

Als allgemein ermächtigte Übersetzerin liefere ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und Verträgen. Ob Personenstandsurkunden, Handelsregisterauszüge, Verträge oder Abschlusszeugnisse: Wenn Sie Ihre Unterlagen bei Behörden, Gerichten oder Ämtern vorlegen möchten, wird üblicherweise eine Übersetzung mit Beglaubigung verlangt. Diese erhalten Sie von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Übersetzungen mit Beglaubigung haben nämlich besondere Beweiskraft: Bestätigungsformel, Unterschrift und Stempel bescheinigen der zuständigen Behörde, dass der Inhalt des Originaldokuments vollständig und richtig wiedergegeben wurde.

Rechtskenntnisse für juristische Übersetzungen

Für eine juristische Übersetzung sind nicht nur überdurchschnittlich hohe Sprachkenntnisse erforderlich, es muss auch der Nachweis von Rechtskenntnissen erbracht werden. Daher dürfen nur von den zuständigen Gerichten ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer diese Leistung anbieten. 2005 habe ich die erforderliche Prüfung vor dem Landgericht Hannover erfolgreich abgelegt und werde seitdem als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die englische und italienische Sprache geführt – ich bin also nach den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen gerichtlich ermächtigt, Übersetzungen gemäß § 142 Abs. 3 ZPO anzufertigen, die vor Gericht vorgelegt werden dürfen.

Sie haben Fragen zum Thema Apostille oder Legalisation? Ich berate Sie gern und begleite den erforderlichen Prozess.

Ermächtigung beim Landgericht Hannover

Ich bin vom Landgericht Hannover als Urkundenübersetzerin ermächtigt (gemäß §§ 22 – 31 Niedersächsisches Justizgesetz) und damit berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente anzufertigen. Dazu zählen Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Sterbeurkunden sowie alle fremdsprachigen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung in Deutschland benötigen.

Möglicherweise haben Sie im Ausland geheiratet und möchten Ihre Ehe jetzt beim deutschen Standesamt eintragen lassen. Auch dafür müssen Sie eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

Übersetzungen für das italienische Generalkonsulat

Ich werde beim Italienischen Generalkonsulat in Hannover und beim Italienischen Honorarkonsulat in Bremen als offizielle Übersetzerin geführt, d. h. meine Übersetzungen werden vom Notariat des Konsulats legalisiert und können somit auch in Italien für amtliche Zwecke verwendet und bei allen italienischen Ämtern und Behörden vorgelegt werden.

Für weitere Informationen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.

Vereidigt, ermächtigt, beeidigt?

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem „vereidigten“, einem „ermächtigten“ oder einem „beeidigten“ Übersetzer. Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind entstanden, weil jedes Bundesland die Gesetze über die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen einzeln regelt. Auch wenn sich  die Bezeichnungen unterscheiden, der Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift ist nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern in allen EU-Ländern gültig. Nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Union Kapitel III, Artikel 6, Absatz 2

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, müssen Sie zusätzlich zur Beglaubigung eine Apostille oder Legalisation einholen. Mit diesem Verwaltungsakt wird die Echtheit der Urkunde, die Unterschrift des Ausstellers sowie seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt.

Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.