Neue Honorare für Übersetzer
Feste Preise für Übersetzungen gibt es lediglich im Justizbereich. Dort sind die Honorarsätze im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) verbindlich geregelt. Dies gilt übrigens auch für beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden. Für Aufträge, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, gilt hingegen der freie Markt. Der ist jedoch nicht nur sehr heterogen, was Anbieter und Qualität angeht – auch die Preise variieren stark.
Seit Juni 2021 ist das novellierte Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft und damit die Anpassung der Vergütungssätze für Übersetzer, Dolmetscher und Sachverständige. Die letzte Anhebung der Honorare hatte es zuvor 2013 gegeben. Eine Angleichung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung war also mehr als überfällig.
Aktuelle Zeilenpreise
In § 11 Honorar für Übersetzer des JVEG sind die Vergütungssätze für Übersetzer festgelegt. Demnach betragen die Kosten für eine Normzeile (55 Zeichen) aktuell wie folgt:
Grundhonorar
für editierbare Texte: 1,80 Euro/Normzeile
für nicht editierbare Texte (PDF, Foto oder Scan): 1,95 Euro/Normzeile
Erhöhtes Honorar
für besonders schwierige Texte (häufige Verwendung von Fachausdrücken, Text nur schwer leserbar, besondere Eilbedürftigkeit)
für editierbare Texte: 1,95 Euro/Normzeile
für nicht editierbare Texte: 2,10 Euro/Normzeile
Preiskalkulation
Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist bei diesen Honorarsätzen bereits ein sog. Justizrabatt in Höhe von 10 % eingerechnet, da die Behörden in der Regel nicht nur ein großer Auftraggeber sind, sondern zudem auch regelmäßig beauftragen.
Für den Geschäftskundenbereich sind die angegebenen Preise daher eher als Untergrenze anzusehen. Selbstverständlich sind Preisverhandlungen auf dem freien Markt diesbezüglich keine Grenzen gesetzt – dennoch hat sich die Vergütung nach JVEG als gute Orientierung für eine angemessene Bezahlung von professionell tätigen Übersetzern und Dolmetschern über die Jahre hinweg bewährt.
Die o. a. Honorarsätze des JVEG gelten automatisch für alle beeidigten Übersetzer und Dolmetscher, die für Ämter, Justizbehörden oder Polizei tätig sind – sei es für diese offiziellen Stellen selbst oder für Kunden aus der freien Wirtschaft, die beglaubigte Übersetzungen wie Personenstandsurkunden, Zeugnisse oder Handelsregisterauszüge benötigen oder bspw. eine Verdolmetschung für eine Eheschließung beauftragen.
JVEG-Honorare sind auch außerhalb der Justiz eine gute Basis
Fachübersetzungen müssen jederzeit einen hohen Qualitätsstandard erfüllen: sie haben rechtssicher zur Vorlage bei Ämtern und Behörden zu sein, sich möglicherweise zur Veröffentlichung eignen oder komplexe Sachverhalte aus Industrie und Wirtschaft fehlerfrei und fachgerecht wiedergeben. Realistische Honorarsätze decken dabei den tatsächlichen Aufwand für professionelle Leistungen zu angemessenen Stundensätzen. Die Marktübersicht gestaltet sich für den Kunden oftmals schwierig, und zwar sowohl was die Beurteilung der Dienstleister als auch die Preisstruktur angeht. Die Tarife nach JVEG dienen somit allen Beteiligten als verlässlicher Rahmen.
Tatjana Heckmann
Übersetzerin für Englisch und Italienisch
Ich bin Fachübersetzerin und beschäftige mich beruflich hauptsächlich mit Texten im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Des Weiteren fertige ich als beeidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen an.
In der Rubrik et cetera schreibe ich über Themen aus meinem Berufsalltag und über alles, was mich an Sprache und Kultur darüber hinaus interessiert.