Was kostet eine Übersetzung?

Geldscheine

Neue Honorarsätze für Übersetzer

Feste Preise für Übersetzungen gibt es lediglich im Justizbereich. Dort sind die Honorare im Justizvergütungs- undentschädigungsgesetz (JVEG) verbindlich geregelt. Dies gilt übrigens auch für beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden. Für Aufträge, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, gilt hingegen der freie Markt. Der ist jedoch nicht nur sehr heterogen, was Anbieter und Qualität angeht – auch die Preise variieren stark.

Seit Juni 2021 ist das novellierte Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft und damit die Anpassung der Vergütungssätze für Übersetzer, Dolmetscher und Sachverständige. Die letzte Anhebung der Honorare hatte es zuvor 2013 gegeben. Eine Angleichung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung war also mehr als überfällig.

Aktuelle Zeilenpreise

In § 11 Honorar für Übersetzer JVEG sind die Vergütungssätze für Übersetzer festgelegt. Demnach betragen die Kosten für eine Normzeile (55 Zeichen) aktuell wie folgt:

Grundhonorar
für editierbare Texte: 1,80 Euro/Normzeile
für nicht editierbare Texte (Scan, PDF o. ä.): 1,95 Euro/Normzeile

Erhöhtes Honorar
für besonders schwierige Texte (häufige Verwendung von Fachausdrücken, Text nur schwer leserlich, besonders eilig):
1,95 Euro/Normzeile für editierbare bzw. 2,10 Euro/Normzeile für nicht editierbare Textvorlagen

 www.gesetze-im-internet.de

Preiskalkulation

Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist bei diesen Honorarsätzen bereits ein sog. Justizrabatt in Höhe von 10 % eingerechnet, da die Behörden in der Regel nicht nur ein großer Auftraggeber sind, sondern zudem auch regelmäßig beauftragen. Für den Geschäftskundenbereich sind die angegebenen Preise  daher eher als Untergrenze anzusehen. Selbstverständlich sind Preisverhandlungen auf dem freien Markt diesbezüglich keine Grenzen gesetzt – dennoch hat sich die Vergütung nach JVEG als Orientierung für eine angemessene Bezahlung von professionell tätigen Übersetzern und Dolmetschern über die Jahre hinweg durchaus bewährt.

Die o. a. Honorarsätze des JVEG gelten automatisch für alle beeidigten Übersetzer und Dolmetscher, die bei Ämtern, den Justizbehörden oder der Polizei tätig sind – sei es für diese offiziellen Stellen selbst oder für Kunden aus der freien Wirtschaft, die beglaubigte Übersetzungen wie Personenstandsurkunden, Zeugnisse oder Handelsregisterauszüge benötigen oder bspw. eine Verdolmetschung für eine Eheschließung beauftragen.

JVEG-Honorare sind auch außerhalb der Justiz eine gute Basis

Fachübersetzungen müssen jederzeit einen hohen Qualitätsstandard erfüllen: sie müssen rechtssicher zur Vorlage bei Ämtern und Behörden sein, sich möglicherweise zur Veröffentlichung eignen oder komplexe Sachverhalte aus Industrie und Wirtschaft fehlerfrei und fachgerecht wiedergeben. Realistische Honorarsätze decken dabei den tatsächlichen Aufwand für professionelle Leistungen zu angemessenen Stundensätzen. Die Marktübersicht gestaltet sich für den Kunden oftmals schwierig, und zwar sowohl was die Beurteilung der Dienstleister als auch die Preisstruktur angeht. Die Tarife nach JVEG dienen somit allen Beteiligten als verlässlicher Rahmen.

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Tatjana Heckmann

Übersetzerin für Englisch und Italienisch

Ich bin Fachübersetzerin und beschäftige mich beruflich hauptsächlich mit Texten im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Des Weiteren fertige ich als beeidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen an. 

In der Rubrik et cetera schreibe ich über Themen aus meinem Berufsalltag und über alles, was mich an Sprache und Kultur darüber hinaus interessiert.