Urkunden-Service

Übersetzung mit Stempel und Unterschrift

Urkunden übersetzen

Was unterscheidet einen Urkundenübersetzer eigentlich von anderen professionellen Übersetzern?
Ganz einfach: Um Übersetzungen beglaubigen zu dürfen, muss eine offizielle Ermächtigung vom zuständigen Landgericht vorliegen. Nur dann sind Übersetzer befugt, angefertigte Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen. Dieser Vermerk – landläufig auch Beglaubigung genannt – besteht aus der vom Landgericht vorgegebenen Formel, dem Stempel und der Unterschrift der Übersetzerin.

Gültigkeit von übersetzten Urkunden im EU-Ausland

Die Beglaubigung eines ermächtigten Übersetzers ist EU-weit gültig. Ermächtigte Übersetzer sind aus diesem Grund verpflichtet, ihre persönliche Unterschrift beim Landgericht zu hinterlegen. Nur dann kann eine gegebenenfalls erforderliche Apostille oder Legalisation für die weitere Verwendung einer Übersetzung im Ausland ausgestellt werden.

Unabhängig vom Bundesland, in dem eine beglaubigte Übersetzung erstellt wurde bzw. in dem eine Übersetzerin ermächtigt ist: Bestätigungsvermerke gelten grundsätzlich bundesweit und im gesamten EU-Ausland.

Urkunden für die Verwendung im Ausland

Für die Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland benötigen Sie in der Regel eine Legalisation oder Apostille. Lesen Sie auch Übersetzungen: Ein Glossar

Das für Norddeutschland zuständige Italienische Generalkonsulat in Hannover akzeptiert für die Weiterbearbeitung ausschließlich beglaubigte Übersetzungen von Übersetzern und Übersetzerinnen, die beim Notariat des Generalkonsulats gelistet sind. Die Ermächtigung vom Landgericht allein reicht also nicht aus.
Ich erfülle die oben genannten Voraussetzungen, da ich meinen Eid nach bestandener Rechtssprache-Prüfung 2005 vor der Vize-Präsidentin des Landgerichts Hannover abgelegt habe und darüber hinaus beim Generalkonsulat akkreditiert bin. Außerdem bin ich regelmäßig für das Italienische Honorarkonsulat in Bremen tätig.

Wichtig: Ich fertige alle Übersetzungen persönlich an und stehe mit meinem guten Namen für gerichtsfeste Übersetzungen.

Ausstellungsland vs. Verwendungsland

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann von den Behörden verlangt, wenn Sie ein amtliches Dokument in einem anderen Land als dem Ausstellungsland vorlegen möchten.
Dazu gehören u. a.:

  • Personenstandsurkunden (Eheurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden etc.)
  • Schulabschlusszeugnisse
  • Hochschulabschlüsse
  • Berufsabschlüsse

Bei der Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland sieht die Vorgehensweise üblicherweise wie folgt aus:
Sie legen der Übersetzerin das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie vor, die Übersetzung wird angefertigt und mit Bestätigungsvermerk versehen. Anschließend legen Sie die beglaubigte Übersetzung zusammen mit dem Original beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft zur Legalisierung vor. In diesem Verwaltungsschritt bestätigt das Konsulat den Behörden seines Landes, dass es sich bei der Urkunde um ein echtes deutsches Dokument handelt und dass der Übersetzer befugt ist, die Urkunde für den amtlichen Gebrauch zu übersetzen.

Übersetzungsservice für Urkunden

Das klingt alles sehr aufwändig und Sie sind unsicher, wie Sie am besten vorgehen sollten?

Kein Problem: Ich habe jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Ämtern und Behörden und biete einen umfassenden Urkundenservice für alle Urkunden, die auf Englisch, Italienisch oder Deutsch ausgestellt sind. Das umfasst selbstverständlich auch die Beratung hinsichtlich der korrekten Vorgehensweise sowie alle notwendigen Informationen zu Apostille und Legalisation.

Kontaktieren Sie mich – ich stehe gern zur Verfügung! Anfrage per E-Mail

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Tatjana Heckmann

Übersetzerin für Englisch und Italienisch

Ich bin Fachübersetzerin und beschäftige mich beruflich hauptsächlich mit Texten im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Des Weiteren fertige ich als beeidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen an. 

In der Rubrik et cetera schreibe ich über Themen aus meinem Berufsalltag und über alles, was mich an Sprache und Kultur darüber hinaus interessiert.