Apostille, Normzeile, Zielsprache
Die Übersetzungsbranche hat wie viele andere Dienstleister ihre eigene Fachsprache. Auftraggeber werden damit meist erst konfrontiert, wenn eine Übersetzung benötigt wird. Zum besseren Verständnis zwischen Kunde und Übersetzer habe ich daher das folgende Glossar zusammengestellt.
Von A wie Apostille bis Z wie Zieltext
Spätestens dann, wenn eine Übersetzung in Auftrag gegeben werden soll – sei es von einem Unternehmen oder einer Privatperson – tauchen bestimmte Fachbegriffe auf, die nicht unbedingt jedem geläufig sind. Interessierten Kunden möchte ich daher im Folgenden einen Überblick über die häufigsten Begriffe geben.
Für konkrete Fragen und weitergehende Informationen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung. Kontakt
Allgemein beeidigt
Gerichtliche Dolmetscher und Dolmetscherinnen müssen zum Nachweis ihrer juristischen Kenntnisse eine Prüfung ablegen und einen Eid leisten, dass sie jederzeit treu und gewissenhaft dolmetschen werden. Dieser Eid gilt allgemein, d. h. immer und für alle Gerichte, sodass der Richter oder die Richterin geladene Dolmetscher nicht bei jedem Gerichtstermin neu vereidigen müssen. Darüber hinaus kann das Gericht sicher sein, dass die juristische Terminologie beherrscht wird.
Apostille
Die „Haager Apostille“ dient der Bestätigung der Echtheit einer ausgestellten Urkunde und ersetzt für eine Vielzahl von Ländern die ansonsten erforderliche Legalisation im internationalen Urkundenverkehr. Die übersetzte Urkunde kann, wenn sie mit Apostille versehen ist, im Empfängerland ohne den Umweg über das Konsulat bei den dortigen Behörden vorgelegt werden.
Arbeitssprache
Studierte Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen beherrschen zusätzlich zu ihrer Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen, die sie übersetzen bzw. dolmetschen.
Ausgangssprache
Die Sprache, in der das zu übersetzende Dokument vorliegt und aus der in eine andere Sprache übertragen werden soll.
Ausgangstext
Der schriftliche Text, der dem Auftrag zugrunde liegt. Für den Übersetzer sind dabei nicht nur die Sprache, sondern auch die Textsorte und das Dateiformat von Interesse.
Beeidigung
Die Bezeichnung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen ist in Deutschland nach wie vor nicht einheitlich geregelt. Abhängig vom Bundesland, in dem die Vereidigung erfolgt ist, kann die Bezeichnung vereidigt, ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt lauten. Die Beeidigung ist übrigens nicht nur bundesweit, sondern in der gesamten EU gültig. Nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Union, Kapitel III, Artikel 6, Absatz 2
Hinweis: Beeidigt werden kann immer nur der einzelne Übersetzer, nie ein Übersetzungsbüro oder eine Agentur!
Beglaubigung
Ermächtigte, vereidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer sind laut Gesetz befugt, Übersetzungen in ihren jeweiligen Arbeitssprachen zu beglaubigen. D. h. die Übersetzung wird mit der vom Gericht vorgeschriebenen Bestätigungsformel, einem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers versehen.
Berufsverband
Die Mitgliedschaft in einem ordentlichen Berufsverband wie dem BDÜ ist nicht nur für Dolmetscher und Übersetzer wichtig. Dem Kunden gegenüber hat sie positive Signalwirkung, da eine solche Mitgliedschaft dank Berufs- und Ehrenordnung, Weiterbildung und politischer Interessenvertretung für ein hohes Maß an Qualität und Zuverlässigkeit steht.
CAT-Tool
CAT steht für Computer Aided Translation und bezeichnet die softwaregestützte Übersetzung. Vorteile beim Einsatz dieser Übersetzungssoftware sind höhere Produktivität, verbesserte Konsistenz, automatisierte Qualitätsprüfungen sowie die Möglichkeit zur Verarbeitung aller gängigen Dateiformate.
Dateiformat
Ob der Text, den Sie übersetzen lassen möchten, als PDF, Worddatei, als Excel-Tabelle oder PowerPoint vorliegt, ist dank CAT-Tools zweitrangig. Es können nahezu alle Formate verlustfrei verarbeitet werden. Großes Plus: der Zieltext hat immer das Format der Originaldatei.
Editierbar
Bei der Berechnung nach JVEG wird unterschieden, ob ein Text editierbar oder nicht editierbar ist. Liegt ein Auftrag nur in Papierform oder als Scan vor, muss er vor dem Übersetzen in eine digitale Form gebracht werden. Der Zeitaufwand dafür schlägt sich in einem höheren Zeilenpreis nieder.
Ermächtigung
Für behördliche und notarielle Zwecke werden Übersetzerinnen und Übersetzer vom zuständigen Gericht allgemein ermächtigt. Dadurch ist der Übersetzer/die Übersetzerin berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen, die von Ämtern und Behörden verlangt werden.
Fachsprache
Mit Fachsprache oder Fachterminologie werden die in einer bestimmten Branche verwendeten Fachausdrücke bezeichnet. Übersetzer spezialisieren sich in der Regel auf einige ausgewählte Fachgebiete, um die dort verwendete Sprache auch wirklich zu beherrschen.
Glossar
Eine alphabetische Liste von Fachwörtern zu einem bestimmten Thema, oftmals mit Erläuterung. Das Wort stammt von dem griechischen Wort „glossa“ für Sprache ab. Übersetzer und Dolmetscher legen häufig eigene Glossare an, da es nicht für alle Fachgebiete entsprechende Wörterbücher gibt bzw. eine Aufstellung von kundenspezifischen Begriffen erforderlich ist.
Honorar
Im juristischen Bereich sind die Honorare in den §§ 9 und 11 JVEG festgelegt und können auf der entsprechenden Seite des Bundesamts für Justiz eingesehen werden.
www.gesetze-im-internet.de/jveg/
In der freien Wirtschaft sind die Preise frei verhandelbar, dabei sollten die Honorarsätze gemäß JVEG aber möglichst nicht unterschritten werden. Einen ausführlichen Beitrag zum viel diskutierten Thema Übersetzungshonorare finden Sie hier:
tatjanaheckmann.de/was-kostet-eine-uebersetzung/
Italienisches Generalkonsulat
Als ermächtigte Urkundenübersetzerin werde ich beim Italienischen Generalkonsulat in Hannover geführt, d. h. meine Übersetzungen werden vom zuständigen Ufficio Notarile/Notariat für die amtliche Verwendung in Italien legalisiert. Das gilt übrigens auch für das Italienische Honorarkonsulat in Bremen.
JVEG
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz legt die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern fest, die vom Gericht oder von der Polizei beauftragt werden. Das Honorar für Übersetzer berechnet sich nach Normzeilen, das für Dolmetscher nach Stunden.
KVA
Sie möchten vorab wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen? Gern erstelle ich einen detaillierten Kostenvoranschlag; dazu benötige ich lediglich Ihre Dokumente vorab zur Ansicht.
Legalisation
Sofern es zwischen dem ausstellenden Herkunftsstaat und Deutschland kein Abkommen nach „Haager Apostille“ gibt, müssen ausländische Urkunden vor ihrer Verwendung vom zuständigen Konsulat legalisiert werden. Dies dient der Feststellung der Echtheit einer Urkunde.
weitere Informationen zum Thema Internationaler Urkundenverkehr finden Sie hier www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
MÜ – Maschinelle Übersetzung
Maschinelle Übersetzung wird überall da eingesetzt, wo große Textmengen in kürzester Zeit zu bewältigen sind. Üblicherweise werden die so angefertigten Übersetzungen im Anschluss von einem Humanübersetzer posteditiert.
Öffentlich bestellt
s. Beeidigung
Personenstandsurkunde
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden zählen zu den Personenstandsurkunden. Normalerweise handelt es sich dabei um beglaubigte Auszüge aus den jeweiligen Registern beim Standesamt.
Sprachkombination
Unter Sprachkombination versteht man das Sprachenpaar, mit dem der Übersetzer arbeitet: also Ausgangssprache und Zielsprache. Wobei die Kombination in der Regel aus Muttersprache und erster bzw. zweiter Arbeitssprache besteht.
Standesamt
Sie haben im Ausland geheiratet oder ihr Kind wurde außerhalb von Deutschland geboren? Dann verlangt das deutsche Standesamt für den Eintrag in hiesige Register eine beglaubigte Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer.
Stempel
Mit Stempel und Unterschrift und dem gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Terminologie
Der Fachwortschatz ist äußerst wichtig, denn nur die korrekte Bezeichnung führt zum richtigen Verständnis. Deshalb pflegen und erweitern Übersetzer und Dolmetscher ihren Terminologiebestand fortlaufend.
Denn …
„Wenn die Sprache nicht stimmt, dann ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist.“ (Konfuzius)
TM – Translation Memory
Ein Translation Memory ist ein Übersetzungsspeicher, in dem Textteile zweisprachig gespeichert werden und somit der zentrale Bestandteil jeder Übersetzungssoftware.
Übersetzungssoftware
Der Einsatz von spezieller Übersetzungssoftware führt dank einheitlicher Terminologieverwendung, der Nutzung von Translation Memories und automatisierter Fehlerkontrolle zu höherer Qualität.
Unterschrift
Beglaubigte Übersetzungen tragen den Bestätigungsvermerk sowie Stempel und Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers. Diese Unterschrift ist bei Gericht hinterlegt und kann somit jederzeit auf ihre Echtheit überprüft werden.
Vereidigung
Gerichtsdolmetscher werden vereidigt, Übersetzer in der Regel ermächtigt. Je nach Bundesland können die verwendeten Begriffe jedoch voneinander abweichen. Wobei vereidigt, beeidigt und ermächtigt immer bedeutet, dass ein Übersetzer oder Dolmetscher eine entsprechende Prüfung abgelegt hat und bei Gericht geführt wird.
Zielsprache
Die Sprache, in die das zu übersetzende Dokument übertragen werden soll.
Zieltext
Das Endprodukt. Je nach Vorgabe des Auftraggebers wird die Übersetzung im gewünschten Format geliefert: als Datei im gleichen Format wie der Ausgangstext oder ausgedruckt und gestempelt zur amtlichen Verwendung.
Tatjana Heckmann
Übersetzerin für Englisch und Italienisch
Ich bin Fachübersetzerin und beschäftige mich beruflich hauptsächlich mit Texten im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Des Weiteren fertige ich als beeidigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Verträgen an.
In der Rubrik et cetera schreibe ich über Themen aus meinem Berufsalltag und über alles, was mich an Sprache und Kultur darüber hinaus interessiert.